Wenn es um das Gedenken an die Opfer der nationalsozialistischen Gräueltaten geht, stehen selten die behinderten Menschen im Fokus, die während des Nationalsozialismus zwangssterilisiert oder getötet wurden. Erst im Januar 2025 wurden die Opfer der NS-„Euthanasie“ und die Opfer von Zwangssterilisationen als Verfolgte des NS-Regimes anerkannt. Dabei waren Menschen mit Behinderung die ersten, die im nationalsozialistischen Deutschland ausgegrenzt wurden.