-Qualifizierung-
Begleitung in der Seelsorge in stationären Einrichtungen der Alten- und Behindertenhilfe in der Erzdiözese Freiburg

 
Stärken Sie in Ihrer Einrichtung die Seelsorge, indem eine Person Ihrer Mitarbeitenden zur Begleitung in Seelsorge qualifiziert und beauftragt wird!
 
Begleiter:innen in der Seelsorge organisieren und führen seelsorgliche Angebote in Absprache mit dem Seelsorgeteam vor Ort durch und bereichern dadurch das spirituelle und religiöse Leben in Ihrer Einrichtung. 
 
Die Qualifizierung und fachliche Begleitung ist ein Angebot des Erzbischöflichen Seelsorgeamtes und findet in Kooperation mit dem Caritasverband für die Erzdiözese Freiburg statt. Für Mitarbeitende von Einrichtungen in der Erzdiözese Freiburg werden die Kosten von Seiten des Erzbischöflichen Seelsorgeamtes übernommen (Übernachtung, Verpflegung, Kursmaterialien). 
Sie als Träger
  • sehen den Bedarf an seelsorglichen Angeboten und möchten das (kirchliche) Profil Ihrer Einrichtung stärken.
  • sind bereit, personelle und finanzielle Ressourcen für die Qualifizierung und für die anschließende Tätigkeit als Begleitung in der Seelsorge bereit zu stellen. Konkret bedeutet das:
    • Die Qualifizierung findet in der Arbeitszeit statt.
    • Nach der Beauftragung stehen mind. 2 Stunden/Woche für die Tätigkeit als Begleitung in der Seelsorge zur Verfügung. Die Beauftragung gilt 5 Jahre, mit der Option auf Verlängerung.
    • Die Aufgaben und Zuständigkeiten werden klar definiert.
    • Ein Arbeitsplatz und Arbeitsmaterialien gehören zur Ausstattung.
Sie als Mitarbeiter:in
  • möchten Menschen in Ihrer Einrichtung seelsorglich begleiten und die christliche Einrichtungskultur mitgestalten.
  • haben eine Anstellung von mindestens 50 %, sind katholisch und haben Berufs- und Lebenserfahrung.
Dann
  • können Sie sich in vier Modulen á drei Tagen, mit der Durchführung eines kleinen Projektes in Ihrer Einrichtung und Treffen in Regionalgruppen zur „Begleiter:in in der Seelsorge“ qualifizieren.
  • werden Sie nach Abschluss des Kurses als „Begleiter:in in der Seelsorge“ beauftragt.
  • erhalten Sie von ihrem Dienstgeber in Ihrer Einrichtung ein bestimmtes Deputat für die Begleitung in der Seelsorge mit Aufgaben wie:
    • Sorge für die Begleitung von Bewohner:innen und Angehörigen
    • Liturgische Feiern und religiöse Angebote
    • Mitgestaltung der Einrichtungskultur besonders im Hinblick auf die Feier des Jahreskreises und der Willkommens-, Abschieds- und Trauerkultur
    • Vernetzung mit der gemeindlichen Seelsorge
    • Begleitung Ehrenamtlicher
Wir als Seelsorgeamt
  • führen die Qualifizierung mit folgenden Inhalten durch:
    • Glauben und Glaubenserfahrung
    • Praxis des seelsorglichen Gesprächs
    • Gestaltung von religiösen Ritualen
    • Feier des Glaubens und Begleitung von Bewohner:innen im Alltag, an Lebenswenden und im Jahreskreis
    • Seelsorge in der Institution
  • gewährleisten die fachliche Begleitung nach der Qualifizierung durch folgende Angebote: digitale Austauschtreffen, jährlicher Fachtag, Möglichkeit der Supervision über das Institut für pastorale Bildung.
  • beraten die teilnehmenden Einrichtungen und Mitarbeiter:innen.
 
 
Hinweis: 
Die Qualifizierung befindet sich gerade in der Weiterentwicklung. Bei Fragen können Sie sich gerne an die zuständigen Ansprechpersonen wenden. 
 
  
Ansprechpersonen
Referentin für Begleitung in der Seelsorge
Referentin für Begleitung in der Seelsorge
Verwaltungsangestellte
  
Veranstaltungen
Fr. 03.07.2026
14:30 - 17:30
Fortbildungsmodul Gottesdienst feiern mit Menschen mit Behinderung und älteren Menschen in betreuten Einrichtungen
Termin 2: im Bildungshaus St. Bernhard in Rastatt
Holzskulptur mit zwei Figuren aus der Kulturkirche St. Jakob in Stralsund
Do. 16.07.2026
10:30 - 17:00
Impulse für die Arbeit im Pflegeheim
Caritas Tagungszentrum Freiburg
Freiburg i. Br.